Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen und Fahrzeugteilen

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote und Verkäufe von gebrauchten Kraftfahrzeugen und gebrauchten
Kraftfahrzeugteilen von der Verkäuferin an die Verkäufer.
 
I. Allgemeines
1. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen eine Gerichtsstandsvereinbarung zulassen, gilt Krefeld als Gerichtsstand vereinbart.
2. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt werden
3. Angaben der Verkäuferin über Baujahr, Leistungen und Betriebskosten, Geschwindigkeit usw. auch über Dauer und Maß der Benutzung, insbesondere über den Kilometerstand sind nur als annähernd zu betrachten.
 
II. Zahlungsbedingungen
1. Gerät der Käufer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Zahlungsverzug, so betragen die Verzugszinsen 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Verkäuferin steht es frei, einen darüberhinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
2. Sind Ratenzahlungen vereinbart und bleibt der ins Handelsregister eingetragene Käufer mit einer Rate eine Woche nach Fälligkeit im Rückstand oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet, so wird das gesamte Rest des Kaufpreises sofort fällig. Darüber hinaus ist in diesen Fällen die Verkäuferin berechtigt, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Kaufsache aufgrund ihres
Eigentumsvorbehaltes zurückzufordern und bis zur Zahlung des restlichen Kaufpreises in ihrem Besitz zu behalten.
3. Ist der nicht ins Handelsregister eingetragene Käufer mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug und beträgt die geschuldete Summe mindestens 10% des reinen Kaufpreises, so wird der gesamte Restkaufpreis fällig.
4. Der Käufer verpflichtet sich im Falle des Rücktrittes der Verkäuferin oder der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die sofortige Abholung und wieder Inbesitznahme des Liefergegenstandes durch die Verkäuferin zu dulden.
 
Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufsachen bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus diesem Auftrag und sonstiger Geschäftsverbindungen mit der Verkäuferin, der Firma
Stietzel GmbH & Co. KG in Krefeld, Eigentum der Verkäuferin. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle Forderungen, die im Zusammenhang mit der Kaufsache entstehen, insbesondere Forderungen aus Reparaturen, Ersatzteil-, Zubehör- und Betriebsstoff-Lieferungen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Fahrzeuges bzw. der Kaufsache ohne schriftliche Zustimmung der Verkäuferin unzulässig.
 
IV. Gewährleistung
Das gebrauchte Fahrzeug bzw. die gebrauchte Kaufsache ist verkauft unter Ausschluss jeder Gewährleistung für Sachmängel, Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Tacho- oder Stundenzählerstand bietet keine Gewähr für die Laufzeit des Fahrzeuges.
 
V.
Sollte ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein, gelten alle davon unbetroffenen Teile weiter.